Wenn Sie ein Hilfsmittel benötigen sprechen Sie am besten zuerst mit uns und lassen sich über die Versorgungsmöglichkeiten beraten. Wenn wir dann von Ihnen eine ärztliche Verordnung erhalten, gibt es je nach Hilfsmittel und dem Vertrag mit Ihrer Krankenkasse unterschiedliche Abläufe:
genehmigungsfreie Versorgung | Fallpauschalen-Versorgung | Wiedereinsatz von Hilfsmitteln | Ausschreibung |
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Beratung für eine optimale Versorgung | |||
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Abfrage des Hilfsmittelbestandes der Kasse. Je nach Ergebnis wird ein gebrauchtes Hilfsmittel eingesetzte oder eine Neulieferung beantragt. |
Weitergabe der |
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Kostenvoranschlag an den Kostenträger | |||
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Genehmigung durch den Kostenträger | |||
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Abgabe / Auslieferung an Versicherten mit Anprobe und Einweisung |
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Rechnungsstellung an den Kostenträger | |||
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Weitere Betreuung, Hilfe bei Problemen, Anpassung und Reparaturen des gelieferten Hilfsmittels durch das Sanitätshaus Schumann |