RezeptWenn Sie ein Hilfsmittel benötigen sprechen Sie am besten zuerst mit uns und lassen sich über die Versorgungsmöglichkeiten beraten. Wenn wir dann von Ihnen eine ärztliche Verordnung erhalten, gibt es je nach Hilfsmittel und dem Vertrag mit Ihrer Krankenkasse unterschiedliche Abläufe:

 

genehmigungsfreie Versorgung Fallpauschalen-Versorgung  Wiedereinsatz von Hilfsmitteln  Ausschreibung 
       
    Beratung für eine optimale Versorgung
            

Abfrage des Hilfsmittelbestandes der Kasse. Je nach Ergebnis wird ein gebrauchtes Hilfsmittel eingesetzte oder eine Neulieferung beantragt.

   Weitergabe der
Verordnung 
an den
Kostenträger.
Von dort erfolgt dann
die 
Beauftragung des
Ausschreibungsgewinners.

 
Kostenvoranschlag an den Kostenträger
Genehmigung durch den Kostenträger
Abgabe / Auslieferung an Versicherten
mit Anprobe und Einweisung
Rechnungsstellung an den Kostenträger
 Weitere Betreuung, Hilfe bei Problemen,
Anpassung und Reparaturen des gelieferten
Hilfsmittels durch das Sanitätshaus Schumann